Allgemeine Geschäftsbedingungen (AGB)
1. Anwendbarkeit der AGB
1.1 Die AGB regeln die Geschäftsbeziehung zwischen Hundum-Happy Dienstleistungen rund um den Hund (nachfolgend Hundum-Happy genannt) bzw. Hundum-Fit Hundephysiotherapie Sabrina Glaab (nachfolgend Hundum-Fit genannt) und Tierhalter als Dienstleistungsvertrag im Sinne der §§611 ff BGB, soweit zwischen den Vertragsparteien abweichendes nicht schriftlich vereinbart wurde.
1.2 Der Behandlungs-/ Dienstleistungsvertrag kommt zustande, wenn der Tierhalter sich an einen Vertreter von Hundum-Happy zum Zwecke der individuellen Beratung, zur Behandlung, zum Transport oder zur Betreuung seines Hundes wendet und das für ihn maßgeschneiderte Dienstleistungsangebot annimmt.
1.3 Hundum-Happy ist berechtigt, einen Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag ohne Angabe von Gründen abzulehnen. Insbesondere wenn ein erforderliches Vertrauensverhältnis nicht erwartet werden kann, es um Beschwerden oder Leistungswünsche geht, die ein Vertreter von Hundum-Happy aufgrund seiner Spezialisierung oder aus gesetzlichen Gründen nicht behandeln oder anbieten kann oder darf oder die ihn in Gewissenskonflikte bringen können. In diesem Falle bleibt der Honoraranspruch von Hundum-Happy bzw. Hundum-Fit für die bis zur Ablehnung entstandenen Leistungen, einschließlich Beratung, erhalten.
2. Termine
2.1 Termine können persönlich, telefonisch oder per Mail vereinbart werden. Während einer Behandlung oder eines Transports kann ein Telefonanruf nicht persönlich entgegengenommen werden. Nachrichten auf dem Anrufbeantworter werden schnellstmöglich beantwortet.
2.2 Termine gelten als verbindlich vereinbart, wenn diese persönlich, per Telefon oder Mail bestätigt wurden.
2.3 Bei verspätetem Terminantritt durch den Tierhalter, wird die verstrichene Zeit aus organisatorischen Gründen nicht an die Behandlung oder vereinbarte Dienstleistungszeit angeschlossen werden.
2.4 Termine, die der Tierhalter nicht mindestens 24 Stunden vor dem Termin absagt, können dem Tierhalter in Rechnung gestellt werden und sind dann innerhalb einer Woche nach Rechnungsdatum zu begleichen.
2.5 Bei Ausfall des zuständigen Betreuers bzw. Therapeuten von Hundum-Happy bzw. Hundum-Fit durch Krankheit, Unfall o.ä. werden die ausgefallenen Termine sofern dies möglich ist nachgeholt.
2.6 Werden vom Tierhalter Termine wiederholt nicht wahrgenommen bzw. abgesagt, behält sich Hundum-Happy bzw. Hundum-Fit die Möglichkeit vor die Zusammenarbeit abzubrechen.
3. Honorar / Kosten / Bezahlung
3.1 Hundum-Happy bzw. Hundum-Fit hat für seine Dienste Anspruch auf ein Honorar.
3.2 Die genannten Preise sind Festbeträge für eine festgelegte Behandlungs- oder Betreuungszeit, inklusive der gesetzlichen Mehrwertsteuer und nach jeder Inanspruchnahme der Dienstleistung bar oder EC zu bezahlen. In Einzelfällen kann nach Absprache eine Rechnungsstellung zur Überweisung erfolgen.
3.3 Rabatte werden nach Möglichkeiten und ausschließlich für Hunde von Tierschutzorganisationen (Tierheim, e. Vereine, o.ä.) oder Assistenzhunde gewährt.
3.4 Eine anteilige Rückzahlung eines bereits gezahlten Betrages (z.B. 10er-Karte), abzüglich der bereits geleisteten Dienstleistungseinheiten, kann nur erfolgen, wenn das Tier verstorben ist oder vom Tierarzt schriftlich bestätigt wird, dass eine Vertragsfortführung momentan oder langfristig kontraindiziert oder unmöglich ist.
4. Mitwirkung des Tierhalters
4.1 Vor dem Beginn und während der Dienstleistung am Tier hat der Tierhalter Hundum-Happy bzw. Hundum-Fit über alle Erkrankungen und Verhaltensauffälligkeiten (Aggressivität, Ängstlichkeit, o.ä.) seines Tieres vollumfänglich, nach bestem Wissen und Gewissen, zu informieren. Sind zum sicheren Ablauf der Dienstleistungseinheit weitere Sicherheitsmaßnahmen (z.B.: das Anlegen einer Schwimmweste oder eines Maulkorbes) sinnvoll oder nach Meinung des Personals von Hundum-Happy bzw. Hundum-Fit notwendig, so ist der Tierhalter verpflichtet bei der Umsetzung dieser Maßnahmen unterstützend einzuwirken.
4.2 Der Hund ist vor Dienstleistungsbeginn von groben Verschmutzungen zu reinigen. Werden Dienstleistungen auf dem Gelände von Hundum-Happy bzw. Hundum-Fit erbracht, so ist der Hund immer und zwingend an kurzer Leine zu führen, selbst in Gebäuden. Reist ein Tier in einem Transportbehältnis zu Hundum-Happy bzw. Hundum-Fit an, so sollte zumindest eine kurze Leine an der Transportbox angebracht sein, damit es unmittelbar beim Verlassen der Transportbox angeleint werden kann.
4.3 Der Tierhalter akzeptiert, dass eigene Videoaufzeichnungen oder Fotoaufnahmen nur nach Rücksprache erstellt werden dürfen. Ferner darf jegliches Audio-/Video-/ und Schriftmaterial, sofern vorab genehmigt, nur für den privaten Gebrach des Tierhalters genutzt werden.
5. Vertraulichkeit / Datenschutz
5.1 Hundum-Happy bzw. Hundum-Fit behandelt Tierhalter- und Patientendaten vertraulich. Hundum-Happy bzw. Hundum-Fit ist nur dann von der Vertraulichkeit befreit, sofern in Zusammenhang mit der Dienstleistung persönliche Angriffe gegen Hundum-Happy bzw. Hundum-Fit oder den Grad der Berufsausbildung von Vertretern von Hundum-Happy bzw. Hundum-Fit stattfinden und er sich mit der Verwendung zutreffender Daten oder Tatsachen entlasten kann.
5.2. Der Tierhalter erlaubt Hundum-Happy bzw. Hundum-Fit Auskünfte, welche für die Durchführung der Dienstleistung relevant sind, vom behandelnden Tierarzt einzuholen (Röntgenbilder, Diagnoseberichte, etc) und Gespräche diesbezüglich zu führen.
5.3 Hundum-Happy bzw. Hundum-Fit führt Aufzeichnungen über die erbrachten Leistungen. Dem Tierhalter steht eine Einsicht in diese Akten nicht zu. Eine Herausgabe kann nicht verlangt werden.
5.4. Hundum-Happy bzw. Hundum-Fit kann auf Wunsch einen kosten- und honorarpflichtigen Behandlungs- / Betreuungsbericht, auf Grundlage der Akte, erstellen.
6. Hundephysiotherapeutische Dienstleistungen
6.1 Inhalt und Zweck des Behandlungs-/Dienstleistungsvertrages
6.1.1 Der Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag wird nach den Bedürfnissen des zu behandelnden Tieres im Ermessen der Hundephysiotherapeuten ausgeübt. Vor Beginn der Therapie erfolgt die Befunderhebung mit dem Tierhalter, in dem die Methode der Behandlung und deren Risiken im konkreten Fall erläutert werden.
6.1.2 Der Hundephysiotherapeut erbringt seine Dienste gegenüber dem Patienten in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Hundephysiotherapie zur Beratung und Therapie beim Patienten anwendet.
6.1.3 Ein Heilversprechen wird nicht gegeben.
6.1.4 Über die Behandlung bzw. den Inhalt der zu erbringenden Leistung entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Hundephysiotherapeuten über die anwendbaren Methoden umfassend informiert worden ist.
6.1.5 Der Hundephysiotherapeut behält sich vor, die Behandlung nach eigenem Ermessen abzubrechen, z.B. wenn ein Hund deutliche Probleme zeigt, sich offensichtlich der körperliche Zustand verschlechtert oder er sich während der Behandlung verletzt hat.
6.2 Besondere Mitwirkungspflichten des Tierhalters
6.2.1 Der Hund sollte sich vor einer Behandlung gelöst haben. Die letzte Fütterung vor Therapiebeginn soll mindestens 2 Stunden zurückliegen.
6.2.2 Der Tierhalter entfernt Führungswerkzeuge wie Leinen, Brustgeschirre, Maulkörbe oder ähnliches nur auf Bitten des Therapeuten. Hat der Tierhalter Bedenken hinsichtlich der Entfernung von Führungswerkzeugen, so sind diese dem Therapeuten mitzuteilen, um die Risiken und den Nutzen dieser Maßnahme abzuwiegen. Die Sicherheit aller Beteiligten inklusive der Sicherheit des Tieres stellt immer das oberste Bewertungskriterium für eine solche Entscheidung dar.
6.2.3 Sofern ein Tier zur Wassertherapie angemeldet ist, ist es wünschenswert, diesem ein eigenes, großes Handtuch zum Abtrocknen mitzubringen. Sollte keines im Privathaushalt des Tierhalters verfügbar sein, so stellt Hundum-Fit entsprechendes zu Verfügung, behält sich jedoch die Möglichkeit vor, dies bei Bedarf separat zu berechnen.
6.2.4 Bei der aktiven Krankengymnastik kann es hilfreich sein mit „Leckerchen“ zu arbeiten. Da unterschiedliche Vorliebe der Hunde oder auch Futter-Allergien vorliegen können, wird der Tierhalter gebeten entsprechende Motivationshilfen (geeignet sind kleine, weiche, nicht krümelnde Belohnungen) für seinen Hund mitzubringen.
7. Seminare / Vorträge
7.1 Da jeweils nur eine begrenzte Anzahl an Teilnehmerplätzen zur Verfügung steht, werden die Anmeldungen zu Vorträgen und Seminaren in der Reihenfolge ihres Eingangs berücksichtigt. Es kann nicht gewährleistet werden, dass jede Anmeldung bestätigt werden kann.
7.2 Die Teilnahmegebühren verstehen sich inklusive Mehrwertsteuer und sind vor Seminarbeginn zu begleichen.
7.3 Die ausgehändigten Seminarunterlagen sind urheberrechtlich geschützt und dürfen ohne schriftliche Genehmigung in keinerlei Form (durch Fotokopie, Mikrofilm oder ein anderes Verfahren) reproduziert oder unter Verwendung elektronischer Systeme verarbeitet, vervielfältigt oder verbreitet werden.
7.4. Der/Die Seminarteilnehmer/in akzeptiert, dass eigene Videoaufzeichnungen oder Fotoaufnahmen nur nach Rücksprache erstellt werden dürfen. Ferner darf jegliches Audio-/Video- und Schriftmaterial, sofern vorab genehmigt, nur für den privaten Gebrauch des/der Teilnehmers/Teilnehmerin genutzt werden.
7.5 Bei einer Seminarabsage durch den /die Teilnehmer/-in, wird um eine umgehende schriftliche Benachrichtigung gebeten. Bei Stornierung bis 14 Tage vor Seminartermin wird eine Bearbeitungsgebühr von € 65 inkl. Mehrwertsteuer erhoben. Danach bzw. bei Nichterscheinen des/der Teilnehmer/-in wird die Teilnahmegebühr voll berechnet. Eine Vertretung des gemeldeten Teilnehmers ist möglich.
7.6 Bei Ausfall des/der Referent/-in infolge von Krankheit, verhinderter oder verspäteter Anreise sowie infolge höherer Gewalt (Streik, Naturkatastrophe etc.) besteht kein Anspruch auf Durchführung der Veranstaltung. Bei vorübergehendem Ausfall des/der Referenten/-in wird ein Ersatztermin bestimmt. Bei dauerhaftem Ausfall werden die Seminargebühren zurückerstattet. Darüber hinaus gehende Ansprüche sind ausgeschlossen.
7.7 Die Teilnahme an einem Seminar / Vortrag geschieht auf eigene Gefahr und Verantwortung.
8. Dienstleistungen der Schönheits-bzw. Fellpflege
8.1 Inhalt und Zweck des Behandlungs-/Dienstleistungsvertrages
8.1.1 Der Behandlungs-/Dienstleistungsvertrag wird nach den Bedürfnissen des zu behandelnden Tieres im Ermessen des Fellpflegers ausgeübt. Vor Beginn der Behandlung erfolgt die Abstimmung mit dem Tierhalter, in der die Methode der Behandlung und ggfls. deren Risiken im konkreten Fall erläutert werden.
8.1.2 Der Fellpfleger erbringt seine Dienste gegenüber dem Tier in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Ausübung der Fellpflege zur Beratung und Behandlung beim Tier anwendet.
8.1.3 Über die Behandlung bzw. den Inhalt der zu erbringenden Leistung entscheidet der Tierhalter nach seinen Befindlichkeiten frei, nachdem er vom Fellpfleger über die anwendbaren Methoden umfassend informiert worden ist.
8.1.4 Der Fellpfleger behält sich vor, die Behandlung nach eigenem Ermessen abzubrechen, z.B. wenn ein Hund deutliche Probleme zeigt, sich offensichtlich der körperliche Zustand verschlechtert oder er sich während der Behandlung verletzt hat.
8.2 Besondere Mitwirkungspflichten des Tierhalters
8.2.1 Der Hunde sollte sich vor einer Behandlung gelöst haben. Die letzte Fütterung vor Behandlungsbeginn soll mindestens 2 Stunden zurückliegen.
8.2.2 Der Tierhalter entfernt Führungswerkzeuge wie Leinen, Brustgeschirre, Maulkörbe oder ähnliches nur auf Bitten des Fellpflegers. Hat der Tierhalter Bedenken hinsichtlich der Entfernung von Führungswerkzeugen, so sind diese dem Fellpfleger mitzuteilen, um die Risiken und den Nutzen dieser Maßnahme abzuwiegen. Die Sicherheit aller Beteiligten inklusive der Sicherheit des Tieres stellt immer das oberste Bewertungskriterium für eine solche Entscheidung dar.
8.2.3 Bei besonders ängstlichen Tieren kann es hilfreich sein mit „Leckerchen“ zu arbeiten. Da unterschiedliche Vorliebe der Hunde oder auch Futter-Allergien vorliegen können, wird der Tierhalter gebeten entsprechende Motivationshilfen (geeignet sind kleine, weiche, nicht krümelnde Belohnungen) für seinen Hund mitzubringen.
9. Transport-Dienstleistungen
9.1. Inhalt und Zweck des Dienstleistungsvertrages
9.1.1 Bevor Hundum-Happy eine Transportdienstleistungsanfrage des Tierhalters verbindlich zusagen kann, muss eine ausführliche Besprechung mit dem Tierhalter stattfinden, in der der Zweck des Transports, die Routenführung, die Art und Anzahl der Hunde, die Transportmittelwahl, die eventuelle Auswahl an Transportboxen, sowie alle im Zusammenhang mit einem Transport stehenden Risiken und Aufträge erläutert und abgestimmt werden. Nur wenn Hundum-Happy unter den gegebenen Umständen einen sicheren Transport gewährleisten kann, wird ein Dienstleistungsangebot nach individuellen Gegebenheiten des Einzelfalls durch Hundum-Happy schriftlich abgegeben. Es steht dem Tierhalter frei diesem Angebot zuzustimmen. Hundum-Happy transportiert Hunde grundsätzlich ausschließlich in veterinäramtlich geprüften Kraftfahrzeugen von Hundum-Happy und pro Kraftfahrzeug auch immer nur die Hunde eines Privathaushaltes. Dabei beschränken sich die Routenkombination auf Einrichtungen von Hundum-Happy, den Privatadressen des Tierhalters sowie die Adressen der Tierkliniken- oder Tierarztpraxen des Vertrauens des Tierhalters. Dabei ist der einfache Streckenweg zwischen Abhol- und Zielort eines Hundetransports auf maximal 65km begrenzt.
9.1.2 Ist ein Zubringerdienst und ein Abholdienst geplant, durch den eine Wartezeit oder Betreuungszeit für den Transporteur entsteht, so wird diese zusätzlich zur Fahrleistung berechnet. Der Transporteur sorgt für eine genaue Dokumentation der Wartezeit bzw. Betreuungszeit nach Möglichkeit durch Mitwirkung objektiver Dritter, wie zum Beispiel die Quittierung der Ankunfts- und Abfahrtszeit durch Personal des Tierarztes. Erhält der Transporteur vor Beginn des Transports durch den Tierhalter oder während der Betreuungszeit fachliche Anweisungen durch das Fachpersonal des Zielortes oder Dokumente, Medikamente oder ähnliches, so wird er dies handschriftlich dokumentieren und die Informationen dem Tierhalter umgehend nach Rückgabe des Tieres übergeben bzw. dem Fachpersonal des Zielortes bei Ankunft des Tieres zur Verfügung stellen. Entstehen während der Warte- oder Betreuungszeit weitere Kosten, die nicht im unmittelbaren Zusammenhang mit dem Transport stehen, wie beispielsweise die Behandlungskosten beim Tierarzt, so wird der Transporteur für diese weder in Vorkasse treten noch generell für diese aufkommen. Für die Begleichung derartiger Rechnungen ist der Tierhalter selbst verantwortlich.
9.1.3 Der Transporteur erbringt seine Dienste gegenüber dem Tier in der Form, dass er seine Kenntnisse und Fähigkeiten der Führung eines Kraftfahrzeuges und des tiergerechten Hundetransports zur sicheren Überführung des Tieres anwendet.
9.1.4 Da Unwägbarkeiten im Straßenverkehr nicht vorhersehbar sind, gibt Hundum-Happy keine Garantie auf die Ablieferung eines Tieres am Ankunftsort zu einer festgesetzten Zeit. Dem Transporteur steht es im Bedarfsfall frei die verabredete Route aufgrund von erheblichen Verkehrsstörungen zu Gunsten einer kürzeren Transportdauer des Tieres zu ändern. Die kürzest mögliche Transportzeit zusammen mit der Sicherheit des Tieres ist stets das Bestreben des Transporteurs.
9.1.5 Der Transporteur behält sich vor, den Transport nach eigenem Ermessen abzubrechen bzw. den Zielort zu ändern, z.B. wenn ein Hund deutliche Probleme zeigt, sich offensichtlich der körperliche Zustand verschlechtert oder es sich während des Transports verletzt hat. In einem akuten Notfall, der keine Zeit für Abstimmungen mit dem Tierhalter lässt, wie z.B. Verletzungen nach einem Unfall oder akute, plötzlich auftretende Erkrankungen des zu betreuenden Tieres, ist Hundum-Happy berechtigt im Namen und auf Rechnung des Tierhalters einen Tierarzt, vorzugsweise den vertrauten Tierarzt der Familie, aufzusuchen. Ist der Familien-Tierarzt nicht zu erreichen oder stellt der hinzugezogene Tierarzt fest, dass das Tier in eine Klinik einzuweisen ist und dort gegebenenfalls operiert werden muss, so erfolgt die Einweisung im Namen und auf Rechnung des Tierhalters. Der Tierhalter erklärt, dass er im Notfall mit einer Operation einverstanden ist. Stellt der hinzugezogene Tierarzt fest, dass das Tier aus medizinischen Gründen euthanasiert werden muss, so erfolgt dies ebenfalls im Namen und auf Rechnung des Tierhalters. Stellt der Vertreter von Hundum-Happy während der Betreuungszeit leichte Verletzungen oder Erkrankungen des Tieres fest, die keine Lebensbedrohlichkeit darstellen, wie zum Beispiel kleine oberflächliche Kratzer, so teilt er dies dem Tierhalter unverzüglich nach Bemerken mit und wird nur nach Aufforderung durch den Tierhalter weitere Maßnahmen ergreifen, es sei denn dass die Aufforderung zur Hilfeunterlassung mit den Gesetzen des Tierschutzes und mit dem Gewissen des Betreuers nicht zu vereinbaren ist. Grundsätzlich erklärt sich der Tierhalter damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung erfolgen sollen.
9.1.6 Die Haftung für ein etwaiges Entlaufen sowie ein zu Schaden kommen der transportierten Tiere ist ebenfalls ausgeschlossen. Hundum-Happy haftet während des Transports / der Betreuungszeit nur für Schäden, den die betreuten Tiere erleiden, der durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Diese Schäden sind durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
9.2 Besondere Mitwirkungspflichten des Tierhalters
9.2.1 Der Hunde sollte sich vor einem Transport gelöst haben. Die letzte Fütterung vor Abholung soll mindestens 2 Stunden zurückliegen.
9.2.2 Das Tier ist durch den Tierhalter entsprechend der vorherigen Abstimmungen für den Transport vorzubereiten. Darunter fällt beispielsweise bei Ankunft des Transporteurs die Unterbringung des Tieres in der verabredeten Transportbox, die Sicherung des Tieres durch Leine, Brustgeschirr, Maulkorb, oder ähnliches, wie im jeweiligen persönlichen Angebot schriftlich vereinbart. Findet der Transporteur das Tier nicht in dem verabredeten Zustand vor, so steht es ihm frei eigenständig Maßnahmen zur Sicherung des Tieres und seiner Person zu treffen oder gar den Transport zu verweigern.
9.2.3 Es ist ratsam, dass sich der Tierhalter während des Transports telefonisch verfügbar hält, um gegebenenfalls kurzfristige Abstimmungen mit dem Transporteur zu treffen.
9.2.4 Ist eine Betreuungszeit erforderlich so kann es hilfreich sein dem Transporteur „Leckerchen“ oder Spielzeug mitzugeben. Da unterschiedliche Vorlieben der Hunde oder auch Futter-Allergien vorliegen können, wird der Tierhalter gebeten entsprechende Motivationshilfen für seinen Hund zu stellen.
9.2.5 Dem Tierhalter sei eine kostenlose Registrierung beim TASSO Haustierregister ans Herz gelegt.
10. Hunde-Sitting
10.1. Inhalt und Zweck des Dienstleistungsvertrages
10.1.1 Nach eingehender gemeinsamer Bedarfsbestimmung zwischen Tierhalter und Hundum-Happy, arbeitet Hundum-Happy ein individuelles Angebot für die Betreuung eines Tieres aus. Ist Inhalt der Dienstleistung geklärt, stellt Hundum-Happy dem Tierhalter den am besten passenden Betreuer aus dem Portfolio der Hundum-Happy-Mitarbeiter vor. Erst wenn der Tierhalter den vorgeschlagenen Mitarbeiter von Hundum-Happy persönlich kennengelernt hat und diesem zustimmt, kommt ein Dienstleistungsvertrag zustande. Stimmt der Tierhalter dem vorgeschlagenen Betreuer von Hundum-Happy nicht zu, so versucht Hundum-Happy einen anderen besseren Zweitvorschlag zu machen. Maximal 3 verschiedene Betreuer bietet Hundum-Happy dem Tierhalter an. Sollte keiner den Bedingungen des Tierhalters entsprechen, so gilt das Angebot als abgelehnt durch den Kunden. Bei Annahme des Betreuungsangebots durch den Tierhalter, übernimmt Hundum-Happy die Betreuung des Haustieres am Wohnort des Tierhalters. Unter Betreuung ist das Füttern, Pflegen und ggfls. Spazierengehen zu verstehen. Dabei werden die Räumlichkeiten des Tierhalters während der Betreuungszeit durch den Vertreter von Hundum-Happy mietfrei genutzt und gegebenenfalls bewohnt. Die Bewachung oder Säuberung des Anwesens des Tierhalters ist ausdrücklich nicht Bestandteil des Dienstleistungsvertrages. Ist eine mehrtägige Betreuungszeit vereinbart, so ist der Vertreter von Hundum-Happy berechtigt zumindest für kurze Zeitabstände das Anwesen zu verlassen und das Tier alleine zurückzulassen, um Erledigungen des täglichen Gebrauchs wie beispielsweise Einkäufe für den Vertreter zu ermöglichen. Hundum-Happy verpflichtet sich, die Tiere Art- und verhaltensgerecht zu halten und das Tierschutzgesetz sowie dessen Nebenbestimmungen zu beachten.
10.1.2 Hundum-Happy verpflichtet sich, anvertraute Räume mit Sorgfalt zu begehen und auf deren Erhalt, einschließlich des Inventars, Hausrates, Pflanzen und Tiere zu achten. Hundum-Happy haftet nicht bei Einbruch, Diebstahl oder Vandalismus. Bei Gefahr für Hab und Gut ist Hundum-Happy berechtigt, Polizei, Feuerwehr oder Handwerkernotdienst einzuschalten. Die dabei entstandenen Kosten übernimmt der Tierhalter. Der Tierhalter hat Wertsachen, Schmuck, persönliche Unterlagen und Bargeld verschlossen bzw. unzugänglich aufzubewahren. Personen, die während der Abwesenheit zusätzlich Zugang zur Wohnanlage haben, sind namentlich und schriftlich vorab bekannt zu geben.
10.1.3 Ergibt sich in einem akuten Notfall, der keine Zeit für Abstimmungen mit dem Tierhalter lässt, wie z.B. Verletzungen oder akute Erkrankungen des zu betreuenden Tieres, die Notwendigkeit einer umgehenden Versorgung durch einen Tierarzt, so ist Hundum-Happy berechtigt im Namen und auf Rechnung des Tierhalters einen Tierarzt, vorzugsweise den vertrauten Tierarzt der Familie, aufzusuchen. Ist der Familien-Tierarzt nicht zu erreichen, so wird der nächst gelegene Tierarzt aufgesucht. Stellt der hinzugezogene Tierarzt fest, dass das Tier in eine Klinik einzuweisen ist und dort gegebenenfalls operiert werden muss, so erfolgt die Einweisung im Namen und auf Rechnung des Tierhalters. Der Tierhalter erklärt, dass er im Notfall mit einer Operation einverstanden ist. Stellt der hinzugezogene Tierarzt fest, dass das Tier aus medizinischen Gründen euthanasiert werden muss, so erfolgt dies ebenfalls im Namen und auf Rechnung des Tierhalters. Stellt der Vertreter von Hundum-Happy während der Betreuungszeit leichte Verletzungen oder Erkrankungen des Tieres fest, die keine Lebensbedrohlichkeit darstellen, wie zum Beispiel kleine oberflächliche Kratzer oder Unregelmäßigkeiten bei der Kotabgabe, so teilt er dies dem Tierhalter unverzüglich nach Bemerken mit und wird nur nach Aufforderung durch den Tierhalter weitere Maßnahmen ergreifen, es sei denn dass die Aufforderung zur Hilfeunterlassung mit den Gesetzen des Tierschutzes und mit dem Gewissen des Betreuers nicht zu vereinbaren ist. Grundsätzlich erklärt sich der Tierhalter damit einverstanden, dass alle Bemühungen, ohne Ansehen der Kosten, durch einen Tierarzt oder Dritte bei Erkrankung oder im Falle eines Unfalles/Verletzung erfolgen sollen. Für die Fahrtkosten zum Tierarzt oder zur Tierklinik berechnet Hundum-Happy nach dem Kostensatz für Transportservices von Hundum-Happy. Diese Kosten sind im Bedarfsfall vom Tierhalter zu begleichen.
10.2 Besondere Mitwirkungspflicht des Tierhalters
10.2.1 Der Tierhalter gibt im Vorgespräch detaillierte Anweisungen über die Fütterung, die Pflege , evtl. medizinische Notwendigkeiten und sonstige Routinetätigkeiten im Zusammenhang mit dem Tier. Dabei soll er insbesondere auch über die dem Tier eigenen Befindlichkeiten beim Treffen mit Artgenossen oder bei Spaziergängen offenlegen. Die zur Durchführung der Betreuung notwendigen Hilfsmittel, wie Futter, Bürste, Leine etc. stellt der Kunde in ausreichender Menge kostenfrei zur Verfügung. Soweit dies nicht geschieht, ist Hundum-Happy beauftragt, die notwendigen Hilfsmittel auf Kosten des Kunden zu beschaffen. Sollten durch die Nichtbereitstellung der erforderlichen Hilfsmittel Schäden zu Lasten des Kunden entstehen, wird von Hundum-Happy keine Haftung übernommen.
10.2.2 Der Tierhalter versichert, dass seine Tiere steuerlich angemeldet und gechipt sind. Die Steuermarke ist ggfls. vor Betreuungsbeginn am Halsband bzw. am Geschirr anzubringen.
10.2.3 Der Hundehalter versichert, dass die zu betreuenden Tiere gesund, frei von ansteckenden Krankheiten und Parasiten, sowie schutzgeimpft sind. Der Impfpass wird Hundum-Happy im Falle von mehrtätigen Betreuungsaufträgen vom Tierhalter am Wohnort des Tierhalters hinterlegt. Der Ablageort des Impfpasses ist dem Betreuer vorab schriftlich mitzuteilen.
10.2.4 Der Tierhalter ist verpflichtet, eine Tierhalterhaftpflichtversicherung mit ausreichender Deckungssumme für das zu betreuende Tier zu haben, in der auch die Tierhüterhaftpflicht (§ 834 BGB) abgedeckt ist. Der Tierhalter stellt bereits hiermit Hundum-Happy von sämtlichen Ansprüchen Dritter aus § 834 BGB (Haftung des Tieraufsehers) frei. Die Haftung für ein etwaiges Entlaufen sowie ein Zu-Schaden-kommen der betreuten Tiere ist ebenfalls ausgeschlossen. Hundum-Happy haftet während der Betreuungszeit nur für Schäden, den die betreuten Tiere erleiden, der durch Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit entstanden ist. Diese Schäden sind durch eine Betriebshaftpflichtversicherung abgedeckt.
10.2.5 Im Falle der vorzeitigen Beendigung der Betreuung von Seiten des Tierhalters ist dieser verpflichtet, die vereinbarte Vergütung für den vereinbarten Betreuungszeitraum in voller Höhe zu zahlen. Kehrt der Tierhalter später als zur vereinbarten Uhrzeit nach Hause zurück, sind je angefangener Stunde zusätzlich 15 € zu entrichten. Für den Fall, dass der Tierhalter nicht binnen 5 Tagen nach dem vereinbarten Endtermin des Dienstleistungsvertrages von seiner Abwesenheit zurückkehrt, ist Hundum-Happy berechtigt, das Tier anderweitig, auch kostenlos abzugeben (Tierheim, tierliebe Person etc.). Sollten Hundum-Happy durch das Nicht-Erscheinen des Tierhalters weitere Kosten entstehen, so trägt diese Kosten der Tierhalter. Tritt ein Tierbesitzer vom geschlossenen Betreuungsvertrag für eine Zeitspanne innerhalb der bayerischen oder hessischen Schulferien zurück (z.B.: Absage der Urlaubsreise), so entstehen dem Tierhalter Stornierungskosten in folgender Staffelung:
- Absage bis zum 14. Tag vor Betreuungsbeginn: 25% des Gesamtpreises.
- Absage bis zum 7. Tag vor Betreuungsbeginn: 50% des Gesamtpreises.
- Absage innerhalb von 7 Tagen vor Betreuungsbeginn: 100% des Gesamtpreises.
Außerhalb der bayerischen und hessischen Schulferien entstehen nur dann Stornierungskosten, sofern die Stornierung innerhalb von 24 Stunden vor Betreuungsbeginn erfolgt. Die Gebühren dafür betragen dann 100% des Gesamtpreises.
10.2.6 Dem Tierhalter sei eine kostenlose Registrierung beim TASSO Haustierregister ans Herz gelegt.
10.2.7 Es ist dem Tierhalter untersagt den Mitarbeitern von Hundum-Happy Abwerbungsangebote zu unterbreiten oder eine Direktanstellung anzubieten.
11. Rücktritt und Kündigung
11.1 Hundum-Happy bzw. Hundum-Fit kann jederzeit kündigen oder zurücktreten, wenn sich der Tierhalter nicht vertragsgemäß verhält und Hundum-Happy bzw. Hundum-Fit erfolglos eine angemessene Frist zur Leistung oder vertragsgemäßem Verhalten bestimmt hat. Das Recht zur sofortigen Kündigung / Rücktritt im Falle von schwerwiegenden Pflichtverletzungen des Tierhalters bleibt hiervon unberührt.
11.2 Ein Recht zur sofortigen Kündigung oder zum sofortigen Rücktritt besteht insbesondere dann, wenn der Tierhalter sein Tier nicht art-bzw. verhaltensgerecht behandelt und das Tier zu Schaden kommt oder kommen kann. Gleiches gilt, wenn der Tierhalter über ein Fehlverhalten (insbesondere Aggression) oder Erkrankung des Tieres nicht informiert bzw. informiert hat. Im Falle der Kündigung oder des Rücktritts haftet der Tierhalter für den hierdurch entstandenen Schaden und erbrachte Aufwendungen von Hundum-Happy. Bereits geleistete Vergütungen werden nicht erstattet.
12. Haftung
12.1 Hundum-Happy bzw. Hundum-Fit haftet auf Schadenersatz, gleich aus welchem Rechtsgrund, bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Bei einfacher Fahrlässigkeit haftet Hundum-Happy bzw. Hundum-Fit nur für Schäden aus der Verletzung des Körpers, des Lebens oder der Gesundheit und für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. In diesem Fall ist die Haftung jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt. Hundum-Happy bzw. Hundum-Fit haftet nicht für Schäden, die vom Tierhalter oder dessen Tier verursacht werden. Ebenfalls übernimmt Hundum-Happy bzw. Hundum-Fit keine Haftung für die Anwendungsrisiken der fellpflegerischen Behandlung, über die vor Behandlungsbeginn umfänglich informiert und ausdrücklich hingewiesen wird.
12.2 Der Tierhalter / Verfügungsberechtigte haftet für sämtliche Schäden, die an dem Betreuer, anderen Personen, Praxis-Ausrüstung und Praxiseinrichtung sowie an den Transportmitteln durch ihn oder das Tier verursacht werden, unmittelbar und in voller Höhe.
13. Geltungsbereich
Mit der Annahme einer Offerte von Hundum-Happy bzw. Hundum-Fit zur Behandlung, oder der Anmeldung zu einem Seminar, Transport oder Betreuung akzeptiert der Tierhalter die Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB).
14. Erfüllungsort und Gerichtsstand
Erfüllungsort ist der Ort, an dem die Leistung erbracht wurde. Gerichtsstand für beide Parteien ist das Amtsgericht Aschaffenburg.
15. Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen des Behandlungsvertrages oder der AGB ungültig sein oder werden, wird damit die Wirksamkeit des Behandlungs-/Dienstleistungsvertrages insgesamt nicht tangiert.